wir von Private
Hideaway setzen unser ganzes Können und unsere
Erfahrung ein, um Ihre Reise nach Ihren individuellen Vorstellungen
zu einem erfolgreichen Erlebnis werden zu lassen. Dazu gehören
auch klare Regelungen zwischen Ihnen und uns, dem Reiseveranstalter,
im folgenden Private Hideaway genannt. Die nachstehenden Reisebedingungen
werden Inhalt des zwischen Ihnen und Private Hideaway abzuschließenden
Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Regelungen.
1. Abschluß des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet
der Kunde Private Hideaway den Abschluss eines Reisevertrages auf der
Grundlage der Prospekte von Private Hideaway verbindlich an Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. 1.2 Nach Erhalt der Anmeldung
wird Private Hideaway die Buchung des Kunden unverzüglich bearbeiten.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch
Private Hideaway zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.
Private Hideaway informiert den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung
über den Vertragsabschluss und übersendet den Reisepreissicherungsschein.
Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder
abgesichert. Sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden
werden nur für die Abwicklung der Buchung sowie zu Kundenbindungszwecken
von Private Hideaway erhoben, verarbeitet und genutzt 1.3 Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von Private Hideaway vor, an das Private Hideaway für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann
der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung
erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande.
2. Bezahlung 2.1 Der Kunde muss innerhalb
einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und des
Sicherungsscheines - bzw. bei Abweichung der Reisebestätigung
von der Anmeldung innerhalb von 10 Tagen - die dort ausgewiesene
Anzahlung begleichen. Sie beträgt bis zu 15% des Reisepreises
zzgl. der Prämien für die Reiserücktrittsversicherung
(und sämtliche andere ggf. vereinbarte Versicherungen),
höchstens jedoch 500,-- EURO pro Person. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den
Reisepreis ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn
feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und muss
unaufgefordert bei Private Hideaway eingegangen sein. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift
der Zahlung bei Private Hideaway. 2.2 Dauert die Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis 75,-- € nicht,
so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden. 2.3 Die Reiseunterlagen
werden dem Kunden, je nach seiner Wahl, nach vollständiger
Zahlung bei Private Hideaway oder dem Buchungsbüro zugesandt bzw.
von Private Hideaway oder dem Buchungsbüro ausgehändigt.
3. Leistungen, Leistungsänderungen 3.1 Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Private Hideaway
in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt, sowie
aus der hierauf bezugnehmenden Reisebestätigung, und
ggf. aus den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten
Sonderwünschen. Sonderwünsche, die nicht schriftlich
durch Private Hideaway bestätigt wurden, sind nicht bindend. 3.2 Die in dem Prospekt
enthaltenen Angaben sind für Private Hideaway bindend. Private Hideaway behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über
die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird. 3.3 Private Hideaway ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird
Private Hideaway ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten. 3.4 Zumutbare Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von Private Hideaway nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4. Preisänderungen
Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des
Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss
des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren
in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro
Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang
der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden
Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt von uns davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt
wird, ist unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr
als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen
Reise aus dem Programm von Private Hideaway zu verlangen, wenn Private Hideaway
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem
eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden,
Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1 Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber
Private Hideaway von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei Private Hideaway. 5.2 Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so kann Private Hideaway Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für ihre Aufwendungen in Form einer prozentualen
Entschädigung bezogen auf den Reisepreis verlangen. Die
pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei Flugpauschalreisen
mit Linienfluggesellschaften sowie anderen Reisearten wie
z.B. Landarrangements ohne Flug ab/bis Deutschland:
Bis zum 30. Tag vor Reisenantritt - 15% pro Person
mindestens jedoch 200,- Euro
Ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt -
20% pro Person
Ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt -
30 % pro Person
Ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt -
40 % pro Person
Ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Abflugtag
- 60 % pro Person
Private Hideaway behält sich vor, im Einzelfall - insbesondere
bei Stornierung am Abreisetag - eine höhere Entschädigung
entsprechend der ihr entstandenen, dem Kunden gegenüber
konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen.
Es steht dem Kunden dabei stets frei, auch bei Berechnung
der pauschalierten Stornogebühren -, nachzuweisen, dass
ein Schaden in der von Private Hideaway berechneten Höhe nicht
entstanden ist.
5.3 Für Umbuchungen
(Änderungen von Terminen, Zielort, Aufenthaltsdauer,
Unterkunft, Verpflegungsart, Flug-Route, Abflug- oder Zielflughafen
bei Flügen auf Wunsch des Kunden) die nach Vertragsabschluss
(Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden oder dem
Buchungsbüro) erfolgen, wird bis 6 Wochen vor Reisebeginn
eine Kostenpauschale von Euro 29,- pro Person erhoben. Umbuchungen,
die später als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind
durch Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend der Rücktrittskostenregelung
nach Ziffer 5.2, mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
Private Hideaway prüft jedoch in solchen Fällen ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht, ob Kulanzlösungen für die in
Rechnung zu stellende Stornopauschale möglich sind. 5.4 Bis zum Reisebeginn
kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Private Hideaway
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet
er und der bisherige Kunde gegenüber Private Hideaway als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. Private Hideaway ist in diesem Fall berechtigt,
die tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr zu verlangen, wobei dem Kunden wiederum
freisteht, nachzuweisen, dass nur Kosten in geringerer Höhe
angefallen sind.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht von Private Hideaway zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige
Rückerstattung des Reisepreises. Private Hideaway bezahlt an den
Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald
und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich
an Private Hideaway zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung
durch Private Hideaway
In folgenden Fällen kann Private Hideaway vor Reiseantritt vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer
Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung durch Private Hideaway nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt Private Hideaway, so behält sie den Anspruch
auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen,
die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 7.2 Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist
Private Hideaway verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuteilen. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt (Naturkatastrophe, bürgerkriegsähnliche
Zustände o.ä.) erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Private Hideaway als
auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann Private Hideaway für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist
Private Hideaway verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
9. Haftung der Firma Private Hideaway 9.1 Private Hideaway haftet im Rahmen
der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Die gewissenhafte Reisevorbereitung
Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung
des Leistungsträgers
Die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern Private Hideaway
nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt hat
Die ordnungsgemäße Erbringung
der vereinbarten Reiseleistungen
Private Hideaway haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person. Private Hideaway haftet nicht für Angaben in
von Private Hideaway nicht hergestellten Hotel- und anderen Prospekten
der Leistungsträger. Private Hideaway weist außerdem ausdrücklich
darauf hin, dass keine Verantwortung übernommen werden
kann, wenn z.B. Ayurveda-Ärzte die Behandlung aus medizinischen
Gründen verweigern. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise
ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen,
ob seine körperliche Konstitution die von der Reise vorgesehene
Heilbehandlung zulässt. Eben sowenig haftet Private Hideaway für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen,
die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, insbesondere
bei Anmietung eines Leihwagens oder Vermittlung von Wassersportaktivitäten,
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche
Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die jeweils ausdrücklich
genannten Aktivitäten, die von den Leistungen der Pauschalreise
durch Dritte abzugrenzen sind, werden durch Dritte angeboten,
mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt. 9.2 Die vertragliche Haftung
von Private Hideaway für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Private Hideaway
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. 9.3 Für alle Schadensersatzansprüche
des Kunden gegenüber Private Hideaway aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet Private Hideaway für Sachschäden je Kunde und Reise
bis 4.100,-- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Private Hideaway empfiehlt allen Kunden unbedingt den Abschluss entsprechender
Reiseunfall- und Gepäckversicherungen. 9.4 Ein Schadensersatzanspruch
gegenüber Private Hideaway ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. 9.5 Kommt der Firma Private Hideaway
die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,
so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau,
Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur
für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für
Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck. Sofern Private Hideaway in anderen
Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den
für diese geltenden Bestimmungen.
10. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisegast,
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung 10.1 Wird die Reise nicht
vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Private Hideaway kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Private Hideaway
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Private Hideaway
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert 10.2 Wird die Reise infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Private Hideaway
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann
der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Private Hideaway
informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen
Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass
vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB)
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist,
wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Private Hideaway
verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. 10.3 Bei Vorliegen eines
Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen,
es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Private Hideaway
nicht zu vertreten hat. 10.4 Ansprüche wegen
Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung
von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum)
möglichst schriftlich bei Private Hideaway geltend zu machen. Leistungsträger
wie etwa das gebuchte Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt,
die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann
der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10.5 Ansprüche des
Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen
dem Kunden und Private Hideaway Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Private Hideaway
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese
ist beauftragt, im Rahmen der Bestimmung der Ziffer 10 für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Private Hideaway steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Private Hideaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende Private Hideaway mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, daß Private Hideaway die Verzögerung zu
vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller,
zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, selbst
verantwortlich. So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften
im Ausland einzuhalten. Alle Nachteile, insbesondere anfallende
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Private Hideaway
bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder
vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum
durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt
werden, so daß er deshalb an der Reise verhindert ist,
kann Private Hideaway den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren
belasten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 13.1 Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. 13.2 Über den Kataloginhalt
hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebü-ros
an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind
Zusagen der Reiselei-tung während der Reise, die nicht
schriftlich vom Reiseveranstalter bestätigt werden.
14. Gerichtsstand
Der Reisende kann die Fa. Private Hideaway nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen der Fa. Private Hideaway gegen den Reisenden ist dessen
Wohnsitz maßgebend. Bei Klage gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufent-haltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der
Sitz der Fa. Private Hideaway maßgebend.
15. Reiseveranstalter
Die in diesem Katalog dargestellten Reisen werden ausschließlich
vom Veranstalter Private Hideaway angeboten und durchgeführt. Siehe
Impressum.